Datenschutzerklärungen für öffentlich-rechtliche Organisationen

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Datenschutzerklärung für die Internetseite einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Behörde, kommunaler Eigenbetrieb, etc.) benötigen!

Bereits für wenige Euro pro Monat können wir das Thema "Datenschutz und Internetseite" rechtssicher gestalten und Sie müssen sich darum nicht mehr kümmern!

Sicherlich können wir auch Ihnen schnell und auf höchstem Niveau helfen!

Zeit & Kosten sparen!

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Ersparen Sie sich das mühsame Zusammenklicken von Datenschutzerklärung & Impressum in Online-Generatoren, die die Besonderheiten von Körperschaften des öffentlichens Rechts in rechtlicher Hinsicht nicht berücksichtigen.

Landesdatenschutzrecht & Sozialdatenschutzrecht gem. SGB

Landesdatenschutzrecht & Sozialdatenschutzrecht gem. SGB

Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich der 16 bestehenden Landesdatenschutzgesetze, des Sozialdatenschutzrechts gem. SGB, im Bereich der DSGVO und des BDSG und weiterer spezialgesetzlicher Regelungen.

Dauerhaft rechtssicher

Dauerhaft rechtssicher

Wenn Sie möchten, behalten wir Ihre Rechtstexte im Blick und schicken Ihnen ein Update, wenn es notwendig ist. Sie müssen sich dann um nichts kümmern. Bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand. Ändert sich etwas an der Rechtslage, senden wir Ihnen Ihre neu angepassten Rechtstexte zu, gerne auch in Kooperation mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

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Machen Sie die Internetseite Ihrer Behörde oder Ihres kommunalen Eigenbetriebs datenschutzrechtlich rechtskonform - und zwar richtig und mit Haftungsübernahme!

... wir helfen Ihnen dabei.

Wir, die Kanzlei DURY LEGAL Rechtsanwälte, sind bereits seit vielen Jahren im Hinblick auf die rechtliche Beratung des öffentlich-rechtlichen Sektors in Fragen des IT-Rechts und Datenschutzrechts spezialisiert. Behörden, kommunale Eigenbetriebe (wie z.B. Stadtwerke und Wohnungsbaugesellschaften), Zweckverbände und sonstige KdöR (wie z.B. gesetzliche Krankenkassen) vertrauen auf unsere Expertise.

Wir unterstützen dabei im Regelfall interne und externe Datenschutzbeauftragte im Bereich der Erstellung der Rechtstexte (Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen) oder leisten individuelle Rechtsberatung im Bereich des Datenschutzes.

Unsere Fachanwälte für IT-Recht erreichen Sie hier!

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Die Zusammenarbeit mit DURY LEGAL hat folgende Vorteile für Sie:
- Schnelle Verfügbarkeit von Expertenwissen durch Spezialisierung auf das Datenschutzrecht der öffentlichen Hand;
- Individuelle Beratung auf den Einzelfall sowie kostengünstige Vorlagen;
- Stets aktuelle Rechtstexte auf Internetseiten durch Update-Service (Optional);
- Mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich der Beratung von Behörden, kommunalen Eigenbetrieben und KdöR im Bereich des IT-Rechts und Datenschutzrechts;
- Einsatz von spezialisierten Fachanwälten für IT-Recht, IT-Juristen, geprüften Datenschutzbeauftragten/ -auditoren und wenn gewünscht auch IT-Sicherheits-Auditoren;
- Hohe qualitative Fachkunde durch stetige Fortbildung;
- Neuster Stand aktueller rechtlicher Entwicklungen und Technologien;
- Voll digitale Zusammenarbeit mit Ihrem Datenschutzbeauftragten;
- Nutzung eines breiten Wissens- und Erfahrungspools unserer Berater;
- Transparente Preisgestaltung;

Support / Hilfe

* Alle Leistungen von DURY LEGAL Rechtsanwälte auf www.behoerde-datenschutz.de richten sich ausschließlich an Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Eigenbetriebe der öffentlichen Hand, nicht an Verbraucher.
Alle Preisangaben verstehen sich daher als Netto-Preisangaben, d.h. sie gelten jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte nutzen Sie bei entsprechendem Beratungsbedarf unser Kontaktformular.